Jagdbare Wildarten im Bezirk

Tiere, die im Jagdgesetz genannt sind, werden jagdbare Tiere genannt. Der Schutz aller anderen freilebenden Tiere ist im Nö. Natur- und Landschaftsschutzgesetz geregelt. Diese sind dann geschützte Tierarten.
Die Verordnung über die Schonzeiten der jagdbaren Tiere bestimmt, dass jagdbare Tiere in der dort festgelegten Schonzeit (entweder ganzjährig oder nur für einen Teil des Jahres)  weder gejagt, noch gefangen noch getötet werden dürfen.

Schalenwild

Haarraubwild

Hasenartige

Hühnervögel

Wasservögel

Detaillierte Informationen zu anderen Tierarten finden Sie hier.

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